Appell an KMK-Präsidentin: Schulen brauchen deutlich mehr Reinigung in der Corona-Krise – Schluss mit „Reinigungs-Sparkurs an Schulen“

Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Wiedereröffnung vieler Schulen in Deutschland hat der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) konkrete Handlungsempfehlungen zur Reinigung und Hygiene verfasst. Kernforderung ist, die Schulen vor Öffnung gründlich zu reinigen und nach Öffnung die Reinigungsintervalle deutlich zu erhöhen. Der BIV hat der amtierenden KMK-Präsidentin, der rheinland-pfälzischen Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD), seine konkreten Vorschläge zukommen lassen.

Mit der stufenweisen Wiedereröffnung der Schulen stellt sich die Frage nach der Prävention und damit auf die besonderen pandemiebedingten Anforderungen der Hygienemaßnahmen.

„Die Corona-Krise verträgt sich nicht mit dem Reinigungs-Sparkurs an den meisten Schulen. Insofern lautet unsere dringende Empfehlung, die heute in aller Regel aus Kostengründen üblichen niedrigen Reinigungsintervalle deutlich zu erhöhen“, erklärt BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart.

Gerade für Handkontaktflächen (Lichtschalter, Türklinken, Handläufe, Schülertische etc.) ist eine mindestens tägliche Reinigung empfohlen. Eine weitere Erhöhung des Reinigungsrhythmus ist anzuraten bei jüngeren Schülern, die die Einhaltung der Hygieneregeln nicht einwandfrei beherrschen, oder bei Unterricht im Schichtbetrieb, um auf diese Weise eine Unterbrechung der Infektionsketten zwischen Schülergruppen zu erreichen. Eine häufigere, ggfs. auch eine desinfizierende Reinigung (s.u.) kommt zudem für solche Bereiche in Frage, an denen sich viele Personen aufhalten (z. B. Eingangsbereiche, Sanitärräume) und dort für die Kontaktflächen, die von vielen Personen wechselnd benutzt werden.

Zu den Handlungsempfehlungen gehören zudem:

  • Sofern noch nicht geschehen, sollte vor Wiederöffnung der Schulen eine gründliche Reinigung unmittelbar vor dem Beginn des Unterrichts vorgesehen werden.
  • Im Rahmen einer vorbereitenden Reinigung sollten die Füllzustände von Spendern für Seife, Handtücher und sofern vorhanden Handdesinfektionsmittel überprüft werden.
  • Wird eine Desinfektion als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, erreicht nur eine unzuverlässige Wirkung.

Die BIV-Handlungsempfehlungen finden Sie im PDF-Anhang.